GESCHÄFTSBEDINGUNGE N
ABONNEMENT- BEDINGUNGEN BEZUGSBERECHTIGUNG Sie können nicht nur für sich, sondern auch für Dritte ein Abonnement erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch für juristische Per- sonen wie Firmen und Vereine. ÜBERTRAGUNG DES ABONNEMENTS Sie können Ihre Abonnement-Konzertkarten auch weitergeben. ZAHLUNGSWEISE Sie bezahlen per Kreditkarte oder erhalten eine Rechnung. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen innerhalb von drei Wochen die Abonnement-Konzertkarten zu. Bei einer Online-Buchung ist die Bezahlung auch via Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder PayPal möglich. ERMÄSSIGUNG Konzertbesucher*innen bis 27 Jahre, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium be- finden und Konzertbesucher*innen ab einem GdB 80 (mit B im Ausweis auch deren Begleit- person) erhalten bei der Buchung einer der festen Abonnementreihen einen Preisnach- lass von 50 % auf die Preisgruppe ihrer Wahl. Ermäßigungsnachweise sind beim Einlass vorzuzeigen. ÄNDERUNGSWÜNSCHE Wenn Sie bereits Abonnent*in sind und Ihr Abonnement wie zuvor weiterführen, ist Ihr Platz in der kommenden Saison gesichert (außer Ticket-Pakete wie Klassik-Starter, JuKo-Trio, Special-Pakete und Geschenk- Abos/-Pakete). Änderungswünsche für die neue Saison müssen frühzeitig vor Rech- nungsstellung und schriftlich per Post an hr-Ticketcenter/Abonnement-Service, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main oder per E-Mail an kundenbetreuung@hr.de gerichtet werden. Wir bearbeiten Ihre Ände- rungs- und Platzwünsche in der Reihenfolge des Eingangs. ERNEUERUNG DES ABONNEMENTS / KÜNDIGUNGSFRIST Wenn Sie bereits Abonnent*in sind, verlängert sich Ihr Abonnement automatisch um eine weitere Saison (außer Ticket-Pakete wie Klassik-Starter, JuKo-Trio, Special-Pakete
und Geschenk-Abos/-Pakete). Ihre Kündigung muss schriftlich bis zum 30. April der laufen- den Konzertsaison entweder per Post an: hr-Ticketcenter / Abonnementservice, 60222 Frankfurt am Main oder per E-Mail an kundenbetreuung@hr.de gerichtet werden. UMTAUSCH UND RÜCKNAHME Wir bitten um Verständnis, dass wir Abonne- ment-Konzertkarten nicht zurücknehmen oder erstatten. Der Umtausch von einem Konzerttermin pro Saison ist in Ausnahme- fällen bis drei Werktage vor der jeweiligen Veran-staltung (bis 17 Uhr) gegen eine Gebühr von 4,– je Abonnement-Konzertkarte möglich. Tausch nur innerhalb der laufenden Saison. ÄNDERUNG VON NAMEN UND ANSCHRIFT Bitte teilen Sie dem Abonnement-Service des hr-Ticketcenters jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Adresse schriftlich oder telefonisch mit. ANERKENNUNG DER ABONNEMENT- BEDINGUNGEN Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellschein bzw. der Zahlung Ihres Abonnements er- kennen Sie die Abonnement-Bedingungen und die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß der Europäischen Daten- schutzgrundverordnung an. SCHLUSSKLAUSELN Der Hessische Rundfunk behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen jederzeit zu ändern. Gerichtsstand und aus- schließlicher Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrags oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt. ALLGEMEINE HINWEISE ZUTRITTSBEDINGUNGEN FÜR KONZERTE UND SONSTIGE VERANSTALTUNGEN Sollte es eine gesetzliche, behördliche oder kraft Hausrechts getroffene Regelung geben, nach der die Teilnahme an Konzerten und anderen Veranstaltungen nur nach Vorlage eines bestimmten Nachweises möglich ist,
so trägt der/die Karteninhaber*in die Ver- antwortung dafür, diesen Nachweis zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder berechtigt der erbrachte Nach- weis zur Zutrittsverweigerung, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticket- preises. Zutrittsnachweise, die kraft Haus- rechts gefordert werden, werden im Vorfeld der gebuchten Veranstaltung rechtzeitig durch den Veranstalter gegenüber dem/der Karteninhaber*in kommuniziert. BESETZUNGS- UND PROGRAMMÄNDE- RUNGEN, VERANSTALTUNGSVERLEGUNG, -ABSAGE UND SICHTBEHINDERUNG Der Veranstalter behält sich aus künstleri- schen oder technischen Gründen Beset- zungs-, Programm- oder Platzänderungen im Einzelfall vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet. Kein Ersatz bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung. Der Veranstal- ter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern. Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehin-derungen entstehen. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rückgabe der Karten. SPÄTEINLASS Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Ein verspäteter Ein- lass kann aus Sicherheitsgründen und im In- teresse der Künstler*innen sowie der ande- ren Besucher*innen nur in einer Veranstal- tungspause gewährt werden. Bei Veranstal- tungen ohne Pause besteht kein Anspruch auf einen Späteinlass. TON-, FOTO-, FILM-, VIDEOAUFNAHMEN Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart herge- stellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Der Veranstalter behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte erklären sich die Besucher*innen damit ein- verstanden, dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeich- nungen ohne Anspruch auf Vergütung ver- öffentlicht und verwertet werden dürfen.