GESCHÄFTSBEDINGUNGE
N
ABONNEMENT-
BEDINGUNGEN
BEZUGSBERECHTIGUNG
Sie können nicht nur für sich, sondern auch
für Dritte ein Abonnement erwerben. Diese
Möglichkeit besteht auch für juristische Per-
sonen wie Firmen und Vereine.
ÜBERTRAGUNG DES ABONNEMENTS
Sie können Ihre Abonnement-Konzertkarten
auch weitergeben.
ZAHLUNGSWEISE
Sie bezahlen per Kreditkarte oder erhalten eine
Rechnung. Nach Eingang der Zahlung senden
wir Ihnen innerhalb von drei Wochen die
Abonnement-Konzertkarten zu. Bei einer
Online-Buchung ist die Bezahlung auch via
Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder
PayPal möglich.
ERMÄSSIGUNG
Konzertbesucher*innen bis 27 Jahre, die sich
noch in der Ausbildung oder im Studium be-
finden und Konzertbesucher*innen ab einem
GdB 80 (mit B im Ausweis auch deren Begleit-
person) erhalten bei der Buchung einer der
festen Abonnementreihen einen Preisnach-
lass von 50 % auf die Preisgruppe ihrer Wahl.
Ermäßigungsnachweise sind beim Einlass
vorzuzeigen.
ÄNDERUNGSWÜNSCHE
Wenn Sie bereits Abonnent*in sind und Ihr
Abonnement wie zuvor weiterführen, ist Ihr
Platz in der kommenden Saison gesichert
(außer Ticket-Pakete wie Klassik-Starter,
JuKo-Trio, Special-Pakete und Geschenk-
Abos/-Pakete). Änderungswünsche für die
neue Saison müssen frühzeitig vor Rech-
nungsstellung und schriftlich per Post an
hr-Ticketcenter/Abonnement-Service,
Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main
oder per E-Mail an kundenbetreuung@hr.de
gerichtet werden. Wir bearbeiten Ihre Ände-
rungs- und Platzwünsche in der Reihenfolge
des Eingangs.
ERNEUERUNG DES ABONNEMENTS /
KÜNDIGUNGSFRIST
Wenn Sie bereits Abonnent*in sind, verlängert
sich Ihr Abonnement automatisch um eine
weitere Saison (außer Ticket-Pakete wie
Klassik-Starter, JuKo-Trio, Special-Pakete
und Geschenk-Abos/-Pakete). Ihre Kündigung
muss schriftlich bis zum 30. April der laufen-
den Konzertsaison entweder per Post an:
hr-Ticketcenter / Abonnementservice,
60222 Frankfurt am Main oder per E-Mail an
kundenbetreuung@hr.de gerichtet werden.
UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Wir bitten um Verständnis, dass wir Abonne-
ment-Konzertkarten nicht zurücknehmen
oder erstatten. Der Umtausch von einem
Konzerttermin pro Saison ist in Ausnahme-
fällen bis drei Werktage vor der jeweiligen
Veran-staltung (bis 17 Uhr) gegen eine
Gebühr von 4,– je Abonnement-Konzertkarte
möglich. Tausch nur innerhalb der laufenden
Saison.
ÄNDERUNG VON NAMEN UND
ANSCHRIFT
Bitte teilen Sie dem Abonnement-Service
des hr-Ticketcenters jede Änderung Ihres
Namens oder Ihrer Adresse schriftlich oder
telefonisch mit.
ANERKENNUNG DER ABONNEMENT-
BEDINGUNGEN
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellschein
bzw. der Zahlung Ihres Abonnements er-
kennen Sie die Abonnement-Bedingungen
und die Verarbeitung Ihrer personenbezoge-
nen Daten gemäß der Europäischen Daten-
schutzgrundverordnung an.
SCHLUSSKLAUSELN
Der Hessische Rundfunk behält sich das
Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen
jederzeit zu ändern. Gerichtsstand und aus-
schließlicher Erfüllungsort ist Frankfurt am
Main. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine
der Bestimmungen dieses Vertrags oder ein
Teil hiervon unwirksam sein oder werden
sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der
übri-gen Bestimmungen nicht berührt.
ALLGEMEINE HINWEISE
ZUTRITTSBEDINGUNGEN FÜR KONZERTE
UND SONSTIGE VERANSTALTUNGEN
Sollte es eine gesetzliche, behördliche oder
kraft Hausrechts getroffene Regelung geben,
nach der die Teilnahme an Konzerten und
anderen Veranstaltungen nur nach Vorlage
eines bestimmten Nachweises möglich ist,
so trägt der/die Karteninhaber*in die Ver-
antwortung dafür, diesen Nachweis zu
erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht
werden oder berechtigt der erbrachte Nach-
weis zur Zutrittsverweigerung, so besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticket-
preises. Zutrittsnachweise, die kraft Haus-
rechts gefordert werden, werden im Vorfeld
der gebuchten Veranstaltung rechtzeitig
durch den Veranstalter gegenüber dem/der
Karteninhaber*in kommuniziert.
BESETZUNGS- UND PROGRAMMÄNDE-
RUNGEN, VERANSTALTUNGSVERLEGUNG,
-ABSAGE UND SICHTBEHINDERUNG
Der Veranstalter behält sich aus künstleri-
schen oder technischen Gründen Beset-
zungs-, Programm- oder Platzänderungen
im Einzelfall vor. Diese berechtigen nicht zur
Rückgabe der Karten oder zur Minderung des
Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung
wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der
Kaufpreis erstattet. Kein Ersatz bei Abbruch
einer laufenden Veranstaltung. Der Veranstal-
ter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung
zu erweitern bzw. zu ändern. Durch Kameras
oder technische Aufbauten können
Sichtbehin-derungen entstehen. Dies
berechtigt weder zur Minderung noch zum
Schadensersatz oder Rückgabe der Karten.
SPÄTEINLASS
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein
Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte
angegebenen Sitzplatz. Ein verspäteter Ein-
lass kann aus Sicherheitsgründen und im In-
teresse der Künstler*innen sowie der ande-
ren Besucher*innen nur in einer Veranstal-
tungspause gewährt werden. Bei Veranstal-
tungen ohne Pause besteht kein Anspruch auf
einen Späteinlass.
TON-, FOTO-, FILM-, VIDEOAUFNAHMEN
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind
– auch für den privaten Gebrauch – untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, derart herge-
stellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder,
soweit technisch möglich, zu löschen. Der
Veranstalter behält sich die Rechte zu Bild-,
Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner
Konzerte vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte
erklären sich die Besucher*innen damit ein-
verstanden, dass sie evtl. in Bild und/oder
Wort aufgenommen werden und die Aufzeich-
nungen ohne Anspruch auf Vergütung ver-
öffentlicht und verwertet werden dürfen.